I-18 U 194/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, I-18 U 194/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, I-18 U 194/07
I-18 U 194/07Obergericht11.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 194/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: I-18 U 194/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1111.I18U194.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Oktober 2007
verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts
Duisburg (4 O 227/07) teilweise abgeändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.762,50 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 26. Juni 2007 zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstrecken-
den Betrages leistet.
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