III-1 Ws 447/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-04, III-1 Ws 447/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-04, III-1 Ws 447/09
III-1 Ws 447/09Obergericht04.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 447/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-04
Aktenzeichen: III-1 Ws 447/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1104.III1WS447.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2009 aufgehoben.
Die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 wird als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet, § 66 Abs. 8 GKG.
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