I-24 W 44/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-29, I-24 W 44/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-29, I-24 W 44/09
I-24 W 44/09Obergericht29.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 44/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: I-24 W 44/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1029.I24W44.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Rechtspfleger - vom 24. August 2009 aufgehoben.
Dem Landgericht – Rechtspfleger/ -in - wird die anderweitige Kostenfestsetzung nach Maßgabe dieser Entscheidung übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Beschwerdewert: 241,91 EUR (80% von 302,39)
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