I-24 W 32/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-27, I-24 W 32/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-27, I-24 W 32/09
I-24 W 32/09Obergericht27.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 32/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: I-24 W 32/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1027.I24W32.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 1. April 2009 – Einzelrichter – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
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Unter Abänderung der unter Ziff. 1 genannten Beschlüsse werden
der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 96.526,26 €
und der Gegenstandswert des Vergleichs auf 103.941,59 €
festgesetzt.
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