Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-27, I-24 W 32/09

I-24 W 32/09Obergericht27.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 32/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-27

Aktenzeichen: I-24 W 32/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1027.I24W32.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 1. April 2009 – Einzelrichter – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 25. Mai 2009 wird zurückgewiesen.

  2. Unter Abänderung der unter Ziff. 1 genannten Beschlüsse werden

der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 96.526,26 €

und der Gegenstandswert des Vergleichs auf 103.941,59 €

festgesetzt.

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