VI-W (Kart) 3/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-26, VI-W (Kart) 3/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-26, VI-W (Kart) 3/09
VI-W (Kart) 3/09Obergericht26.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-26
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1026.VI.W.KART3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenbe-schluss der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III. Beschwerdewert: bis 3.500 €.
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