Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-19, I-24 U 58/09

I-24 U 58/09Obergericht19.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 58/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-19

Aktenzeichen: I-24 U 58/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1019.I24U58.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Verurteilung des Beklagten zur Räumung wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien entfällt. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

  2. Der für den 17. November 2009 geplante Termin entfällt.

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