VII-Verg 24/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-14, VII-Verg 24/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-14, VII-Verg 24/09
VII-Verg 24/09Obergericht14.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 24/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-14
Aktenzeichen: VII-Verg 24/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1014.VII.VERG24.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 5. Juni 2009 (VK - 9/2009 - B) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro
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