Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-09, I-3 Wx 182/09

I-3 Wx 182/09Obergericht09.10.2009

Regest

PartGG §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 1 Eine Firma, die eine Verwechselung mit dem Rechtsformzusatz einer Partnerschaftsgesellschaft nicht ausschließt, weil hinreichende wesentliche Unterscheidungsmerkmale zu jener Rechtsformbezeichnung fehlen (hier: „Partner Logistics Immobilien GmbH“), ist nicht eintragungsfähig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Oktober 2009 – I-3 Wx 182+183/09

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 182/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-09

Aktenzeichen: I-3 Wx 182/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1009.I3WX182.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

PartGG §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 1

Eine Firma, die eine Verwechselung mit dem Rechtsformzusatz einer Partnerschaftsgesellschaft nicht ausschließt, weil hinreichende wesentliche Unterscheidungsmerkmale zu jener Rechtsformbezeichnung fehlen (hier: „Partner Logistics Immobilien GmbH“), ist nicht eintragungsfähig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Oktober 2009 – I-3 Wx 182+183/09

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Geschäftswert: 2.500 €.

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