I-10 U 37/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-08, I-10 U 37/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-10-08, I-10 U 37/08
I-10 U 37/08Obergericht08.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 37/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: I-10 U 37/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1008.I10U37.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2007 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 398.986,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Kläger als Gesamtschuld-ner zu 29 %, der Beklagte zu 71 %. Die Kläger als Gesamtschuldner tra-gen darüber hinaus die Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Duisburg entstanden sind.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 25 %, im Übrigen trägt sie der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung des jeweiligen Voll-streckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der je-weilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung seinerseits Sicher-heit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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