I-6 U 63/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, I-6 U 63/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, I-6 U 63/08
I-6 U 63/08Obergericht30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 63/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: I-6 U 63/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0930.I6U63.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 9. April 2008 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtli-chen Kosten des Beklagten zu 2) in beiden Instanzen trägt die Klägerin. Die Entscheidung über die übrigen Kosten bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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