Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-30, I-6 U 166/08

I-6 U 166/08Obergericht30.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 166/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: I-6 U 166/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0930.I6U166.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Oktober 2008 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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