I-1 U 157/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-29, I-1 U 157/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-29, I-1 U 157/08
I-1 U 157/08Obergericht29.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 157/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-29
Aktenzeichen: I-1 U 157/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0929.I1U157.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 29.08.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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