Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-22, I-24 U 39/09

I-24 U 39/09Obergericht22.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 39/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-22

Aktenzeichen: I-24 U 39/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0922.I24U39.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. Januar 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 10%, und der Beklagte zu 90%.

  3. Der Berufungsstreitwert wird auf 21.295,20 EUR festgesetzt, davon entfallen auf die Berufung 19.283,47 EUR und auf die Anschlussberufung 2.011,73 EUR.

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