Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-16, III-4 Ws 322/09

III-4 Ws 322/09Obergericht16.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 322/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-16

Aktenzeichen: III-4 Ws 322/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0916.III4WS322.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

I.

Die Sache wird wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG).

II.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

III.

Die dem Rechtsanwalt J. in Eschweiler aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf

1.235,34 Euro

festgesetzt.

IV.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

V.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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