I-24 U 28/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-08, I-24 U 28/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-08, I-24 U 28/09
I-24 U 28/09Obergericht08.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 28/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-08
Aktenzeichen: I-24 U 28/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0908.I24U28.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Dezember 2008 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart vom 12. April 2006 – Az.: 05-9351712-0-9 – wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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