Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-07, I-9 U 11/09

I-9 U 11/09Obergericht07.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 11/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-07

Aktenzeichen: I-9 U 11/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0907.I9U11.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 07. November 2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve (8 O 24/08) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihnen jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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