I-7 W 79/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-7 W 79/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-03, I-7 W 79/09
I-7 W 79/09Obergericht03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 W 79/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: I-7 W 79/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0903.I7W79.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 8. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; au-ßergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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