I-20 U 89/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-01, I-20 U 89/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-01, I-20 U 89/09
I-20 U 89/09Obergericht01.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 89/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: I-20 U 89/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0901.I20U89.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 22. April 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 21. Januar 2009 wird aufgehoben. Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.
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