I-23 U 176/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-28, I-23 U 176/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-28, I-23 U 176/08
I-23 U 176/08Obergericht28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 176/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: I-23 U 176/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0828.I23U176.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Anschlussberufung der Kläger gegen das am 31.10.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2008 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) fallen den Klägern zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Es besteht kein Anlass, die Revision zuzulassen.
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