Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-20, I-2 U 6/04

I-2 U 6/04Obergericht20.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 6/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-20

Aktenzeichen: I-2 U 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0820.I2U6.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. November 2003 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 750.000,-- Euro.

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