Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-20, I-2 U 52/08

I-2 U 52/08Obergericht20.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 52/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-20

Aktenzeichen: I-2 U 52/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0820.I2U52.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Mai 2008 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt bis zum 1. Juli 2009 2.000.000,-- Euro und danach 400.000,-- Euro.

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