I-2 W 30/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-14, I-2 W 30/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-14, I-2 W 30/09
I-2 W 30/09Obergericht14.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 30/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-14
Aktenzeichen: I-2 W 30/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0814.I2W30.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf vom 09.03.2009 teilweise abgeändert und ausgesprochen, dass der Kläger aufgrund des Versäumnisurteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.10.2008 der Beklagten 5.956,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 28.10.2008 zu erstatten hat.
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