Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-07, I-15 U 107/08

I-15 U 107/08Obergericht07.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 107/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-07

Aktenzeichen: I-15 U 107/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0807.I15U107.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers vom 25.06.2008 wird das Teilurteil der Ein-zelrichterin des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2008 teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 3.) wird verurteilt, an den Kläger 5.525,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3.) dem Kläger aus einer vor-sätzlich begangenen Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Die weiteren Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Beklagte zu 3.) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.