I-15 U 107/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-07, I-15 U 107/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-07, I-15 U 107/08
I-15 U 107/08Obergericht07.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 107/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-07
Aktenzeichen: I-15 U 107/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0807.I15U107.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers vom 25.06.2008 wird das Teilurteil der Ein-zelrichterin des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2008 teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 3.) wird verurteilt, an den Kläger 5.525,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3.) dem Kläger aus einer vor-sätzlich begangenen Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Die weiteren Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Beklagte zu 3.) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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