VII-Verg 10/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-30, VII-Verg 10/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-30, VII-Verg 10/09
VII-Verg 10/09Obergericht30.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 10/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-30
Aktenzeichen: VII-Verg 10/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0730.VII.VERG10.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Detmold vom 26. Februar 2009 (VK 1-08/08) wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tra-gen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 235.000,00 Euro festgesetzt.
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