I-24 U 200/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-23, I-24 U 200/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-23, I-24 U 200/08
I-24 U 200/08Obergericht23.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 200/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-23
Aktenzeichen: I-24 U 200/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0723.I24U200.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Oktober 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichterin- vom 11. Juni 2008 und dessen Versäumnisurteil vom 27. Februar 2008 werden aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Kammertermin vom 20. Februar 2008 ausgelösten Kosten, die diesem auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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