I-2 W 24/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-22, I-2 W 24/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-22, I-2 W 24/09
I-2 W 24/09Obergericht22.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 24/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-22
Aktenzeichen: I-2 W 24/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0722.I2W24.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 17. Februar 2009 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2009 teilweise abgeändert und ausgesprochen, dass die Klägerin aufgrund des Urteils der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. April 2008 an die Beklagten 35.303,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. August 2008 zu erstatten hat.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 6.704,96 Euro.
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