I-1 U 190/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-22, I-1 U 190/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-22, I-1 U 190/08
I-1 U 190/08Obergericht22.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 190/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-22
Aktenzeichen: I-1 U 190/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0722.I1U190.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 6. November 2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.574,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5,5 % seit dem 12. Januar 2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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