I-2 W 29/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-2 W 29/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-2 W 29/09
I-2 W 29/09Obergericht17.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 29/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: I-2 W 29/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0717.I2W29.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 18. Februar 2009 wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2009 teilweise abgeändert und ausgesprochen, dass die Beklagten zu 1., 4 und 5. der Klägerin aufgrund des Urteils der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. März 2008 gesamtschuldnerisch 61.538,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22. August 2008 zu erstatten haben.
II.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten zu 1., 4. und 5. auferlegt.
IV.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.947,97 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.