I-16 U 123/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-16 U 123/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-17, I-16 U 123/08
I-16 U 123/08Obergericht17.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 123/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: I-16 U 123/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0717.I16U123.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juli 2008 verkündete Schlussurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten zu 2. wird das am 25. Juli 2008 verkündete Schlussurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die gegen die Beklagte zu 2. gerichtete Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten haben der Beklagte zu 1. und der Kläger je zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Erstbeklagte zu ¼ zu tragen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.