I-20 U 20/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-07, I-20 U 20/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-07, I-20 U 20/09
I-20 U 20/09Obergericht07.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 20/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-07
Aktenzeichen: I-20 U 20/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0707.I20U20.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 9. Januar 2009 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter-sagt, im geschäftlichen Verkehr für das Gerät „A.“, welches auf drahtlo-sem Wege Mauern entfeuchten soll, mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung, insbesondere mit folgenden Aussagen zu werben:
- „Feuchte Mauern ... Nasser Keller?
A.
Clever trockenlegen!
Schnelle Wirkung
mit Zufriedenheits-Garantie“,
-
„Die intelligente und kostengünstige Art der dauerhaften Mauerent-feuchtung“,
-
„Die A.-Technologie ermöglicht:
-
eine für Mensch und Umwelt unschädliche, dauerhafte
-
Mauerentfeuchtung bei aufsteigender kapillarer Feuchtigkeit,
-
Energieeinsparung, da trockenes Mauerwerk sehr gut dämmt,
-
ein gesundes Raumklima und damit gesundes Wohnen,
-
Einsparung regelmäßiger Oberflächensanierung
-
Werterhalt der Immobilie
-
Erhaltung der Bausubstanz,
-
wirksame, dauerhafte Schimmelvermeidung“,
-
„Mauerentfeuchtungsgeräte“,
-
„Mitarbeiter und Geschäftsführung der A. Deutschland GmbH sind seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich der Keller- und Mauer-werksentfeuchtung tätig“,
-
„Wir garantieren den Entfeuchtungserfolg in Ihrem Objekt“,
-
„A. ist eine völlige Neuentwicklung auf Basis der neuesten wissen-schaftlichen Erkenntnisse der bei der Entfeuchtung ablaufenden physikalischen Vorgänge und basiert auf 20 Jahren Erfahrung des Patentinhabers mit artverwandten Vorläufermodellen“,
-
„Das A.-Steuergerät sendet eine Elektrische (Tesla-)Welle an die umliegenden feuchten Wände. Diese wird über die Hauserdung zurückgeführt. Dabei wird die Molekularstruktur des Wassers in den Wänden verändert. Als Folge wird der Kapillareffekt unter-bunden“,
-
„Wie lange bleibt das Steuergerät im Objekt?
Um die dauerhafte Entfeuchtung zu gewährleisten ‚ein Leben lang’“,
- „Aufsteigende, kriechende Nässe
Durch mangelhafte Isolierung über und/oder unter Erdniveau dringt dauerhaft Feuchtigkeit in das Mauerwerk ein ...
Lösung
A.- Technologie“,
- „Hangwasser
Durch mangelhafte Isolierung über und/oder unter Erdniveau dringt z. B. auf Grund von Hanglage Feuchtigkeit ein. Hier liegt die Kapillarwirkung an ...
Lösung
A.-Technologie“,
- „Konventionelle Lösungsmöglichkeiten
(Für Kellerwände unter Erdniveau)
-
Aussenwände vertikal (senkrecht) abdichten: ...
-
Aussenwände horizontal (waagerecht) abdichten: ...
-
Zwischenwände horizontal abdichten: ...
-
Boden abdichten: ...
Die A.-Technologie ersetzt diese 4 Massnahmen auf ebenso einfa-che wie wirkungsvolle Weise“,
-
„Der Wasserentzug nimmt dem Schimmel die Lebensgrundlage. Eine kostspielige chemische Nachbehandlung ist in der Regel nicht erforderlich“,
-
„Modergeruch ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr wahrzuneh-men“,
-
„Ungesundes Raumklima, das die Räume klamm und kalt erschei-nen lässt, verschwindet während der Entfeuchtung und eröffnet Ih-nen neue Möglichkeiten bei der Nutzung als Wohn- oder Lagerflä-che“,
-
„Die Wärmedämmung liegt bei trockenen Baustoffen um ein vielfa-ches höher als bei feuchten. Durch geringere Wärmeverluste redu-zieren Sie Ihre Heizkosten nachhaltig“,
-
„Die A.-Mauerentfeuchtungsanlage stellt die natürliche Ordnung innerhalb eines Mauerwerkgefüges wieder her. Bereits bei der 1. Nachmessung nach wenigen Wochen zeigt sich ein deutliches Absinken der Feuchtigkeit.“,
insbesondere wie aus der Anlage A 4 zum Verfügungsantrag, die die-sem Urteil beigefügt ist, ersichtlich.
Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens ein-schließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.
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