I-5 U 147/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-02, I-5 U 147/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-07-02, I-5 U 147/07
I-5 U 147/07Obergericht02.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 147/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: I-5 U 147/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0702.I5U147.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.12.2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf – 10 O 502/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.369,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2002 sowie vorgerichtliche nicht anrechenbare Rechtsanwalts-kosten in Höhe von 361,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.20007 zu zah-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das weitergehende Rechtsmittel der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägen die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 79%; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 19% und der Beklagten zu 81% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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