Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-29, I-4 W 20/09

I-4 W 20/09Obergericht29.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 20/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-29

Aktenzeichen: I-4 W 20/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0629.I4W20.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05. Februar 2009 abgeändert und dem Antragsteller unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. R. B. aus F. Prozesskostenhilfe für die erste In-stanz bewilligt, soweit er eine Klage auf Deckungsschutz wegen der jeweiligen Gerichtskosten, der jeweiligen Vergütung der Prozessbe-vollmächtigten seines Sohnes K. A. sowie der jeweiligen Vergütung der gegnerischen Prozessbevollmächtigten für die Durchführung von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten mit dem Ziel der Studienzulassung im Studiengang Humanmedizin im Wintersemester 2008/2009 bei den Universitäten M., J., L., G., G. und M. gegen die Antragsgegnerin zu erheben beabsichtigt.

Der weitergehende Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – betreffend die Universitäten H. und F. – wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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