Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-26, I-4 W 57/08

I-4 W 57/08Obergericht26.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 57/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-26

Aktenzeichen: I-4 W 57/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0626.I4W57.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 3. September 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

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