I-24 U 174/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-09, I-24 U 174/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-09, I-24 U 174/08
I-24 U 174/08Obergericht09.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 174/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-09
Aktenzeichen: I-24 U 174/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0609.I24U174.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. August 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 28 % vom Kläger und zu 72 % von der Beklagten zu tragen sind.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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