Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-08, I-16 W 8/09

I-16 W 8/09Obergericht08.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 W 8/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-08

Aktenzeichen: I-16 W 8/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0608.I16W8.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 15.01.2009 gegen den Pro-zesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Landgerichtes Düsseldorf vom 17.12.2008 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.