I-23 U 119/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-02, I-23 U 119/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-02, I-23 U 119/08
I-23 U 119/08Obergericht02.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 119/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-02
Aktenzeichen: I-23 U 119/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0602.I23U119.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.7.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.