I-8 U 84/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-28, I-8 U 84/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-28, I-8 U 84/08
I-8 U 84/08Obergericht28.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 84/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: I-8 U 84/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0528.I8U84.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Mai 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg unter Zurück-weisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 350 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen werden zu 93 % der Klägerin und zu 7 % dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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