VI-Kart 9/08 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-Kart 9/08 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-27, VI-Kart 9/08 (V)
VI-Kart 9/08 (V)Obergericht27.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 9/08 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: VI-Kart 9/08 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0527.VI.KART9.08V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3. gegen den Be-schluss des Bundeskartellamtes vom 30. Juni 2008 (B 2 – 333/07) werden verworfen.
II. Die Beteiligten zu 1. bis 3. haben die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 20 Mio. Euro fest-gesetzt.
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