Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-26, I-23 U 97/08

I-23 U 97/08Obergericht26.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 97/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-26

Aktenzeichen: I-23 U 97/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0526.I23U97.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9.5.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können eine Vollstreckung der Kläger durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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