I-23 U 97/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-26, I-23 U 97/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-26, I-23 U 97/08
I-23 U 97/08Obergericht26.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 97/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-26
Aktenzeichen: I-23 U 97/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0526.I23U97.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 9.5.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können eine Vollstreckung der Kläger durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.