I-1 U 141/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 141/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-25, I-1 U 141/08
I-1 U 141/08Obergericht25.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 141/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-25
Aktenzeichen: I-1 U 141/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0525.I1U141.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 29. August 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt,
als Gesamtschuldner an den Kläger 265,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Januar 2007 zu zahlen,
als Gesamtschuldner den Kläger von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte A… und B… aus Duisburg in Höhe von 45,93 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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