Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-19, I-24 U 126/08

I-24 U 126/08Obergericht19.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 126/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-19

Aktenzeichen: I-24 U 126/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0519.I24U126.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Mai 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.746,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % p.a. vom 13.01.2007 bis 11.02.2008 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2008 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 43% und die Beklagte zu 57%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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