Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-15, I-16 U 86/08

I-16 U 86/08Obergericht15.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 86/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-15

Aktenzeichen: I-16 U 86/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0515.I16U86.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 18.04.2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

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