Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-14, I-6 U 29/08

I-6 U 29/08Obergericht14.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 29/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-14

Aktenzeichen: I-6 U 29/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0514.I6U29.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Leistungsklage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Feststellungsklage wird abgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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