I-24 U 87/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-05, I-24 U 87/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-05-05, I-24 U 87/08
I-24 U 87/08Obergericht05.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 87/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-05
Aktenzeichen: I-24 U 87/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0505.I24U87.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.03.2008 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.520,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz aus je 460,00 EUR seit dem 05.07.2006, 04.08.2006, 05.09.2006, 06.10.2006, 07.11.2006, 05.12.2006, 05.01.2007, 06.02.2007, 06.03.2007, 05.04.2007, 05.05.2007 und 05.06.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 8% und der Beklagte 92% zutragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens:
-
bis zum 25.07.2008: bis 22.000,00 €,
-
danach: bis 19.000,00 €.
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