VII-Verg 73/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-29, VII-Verg 73/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-29, VII-Verg 73/08
VII-Verg 73/08Obergericht29.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 73/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: VII-Verg 73/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0429.VII.VERG73.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 95.000 Euro festgesetzt.
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