Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-29, I-24 W 9/09

I-24 W 9/09Obergericht29.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 9/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-29

Aktenzeichen: I-24 W 9/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0429.I24W9.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden beider Parteien wird der Be-schluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 02.12.2008 abgeändert und neu gefasst:

Zur Entscheidung über die Klage vom 19.11.2007 ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig.

Das Verfahren wird zur Entscheidung über die Hauptsache an das Landgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 4.000 €.

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