Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-24 U 9/09

I-24 U 9/09Obergericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 9/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: I-24 U 9/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0428.I24U9.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschluss-verfahren zurückzuweisen. Den Klägern wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

  2. Der für den 05. Mai 2009 geplante Senatstermin findet nicht statt.

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.

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