I-24 U 9/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-24 U 9/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-24 U 9/09
I-24 U 9/09Obergericht28.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 9/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: I-24 U 9/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0428.I24U9.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschluss-verfahren zurückzuweisen. Den Klägern wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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Der für den 05. Mai 2009 geplante Senatstermin findet nicht statt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
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