I-20 U 131/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-20 U 131/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-28, I-20 U 131/08
I-20 U 131/08Obergericht28.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 131/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: I-20 U 131/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0428.I20U131.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte zu 1. unter teil-weiser Abänderung des am 07.05.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 486/06) verurteilt, an den Kläger 3.750,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 28. August 2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen sie selbst zu 2/3 und die Beklagte zu 1. zu 1/3. Die außerge-richtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt die Klägerin voll, die der Beklagten zu 1. zu 1/3. Die Beklagte zu 1. trägt 2/3 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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