Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-23, I-6 U 66/08

I-6 U 66/08Obergericht23.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 66/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-23

Aktenzeichen: I-6 U 66/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0423.I6U66.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. April 2008 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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