I-6 U 58/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-23, I-6 U 58/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-23, I-6 U 58/08
I-6 U 58/08Obergericht23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 58/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: I-6 U 58/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0423.I6U58.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 9. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28. März 2008 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2008 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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