Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-23, I-6 U 58/08

I-6 U 58/08Obergericht23.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 58/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-23

Aktenzeichen: I-6 U 58/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0423.I6U58.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 9. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28. März 2008 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2008 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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